Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schulungen und Ausbildungen der Trucker Akademie® GmbH in Ottobrunn

  1. Unsere sämtlichen - auch zukünftigen - Schulungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Trucker Akademie® GmbH.: Bedingungen des Teilnehmers wird hiermit widersprochen.
    Sie werden auch dann nicht erkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich schriftlich widersprechen.
  2. Die Leistungen werden nur gegen Vorkasse, nach Rechnungsstellung geleistet.
    Bei Zahlungsverzug erlischt der Anspruch auf Teilnahme an der Schulung.
  3. Kündigung und Rücktritt sind nur schriftlich und innerhalb 7 Tagen nach Anmeldung möglich, soweit mindestens 2 Wochen bis Schulungsbeginn gewährleistet sind. Bei Kündigung oder Rücktritt innerhalb der 2 Wochen vor Kursbeginn werden die Kosten nicht zurückerstattet bzw. trotzdem fällig
  4. Reklamationen zum Kurs sind schriftlich binnen 10 Tagen nach Beendigung an das Trucker Schulungszentrum zu richten, ansonsten erlischt jeglicher Anspruch, ganz gleich auf welcher Grundlage er gestellt wird.
  5. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt als Werkvertrag gemäß §631 BGB und bedarf keiner weiteren Nebenabreden.
  6. Die Kurse finden nur bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 6 Personen statt, wird dies nicht erreicht, wird ein neuer Termin vereinbart. Sie werden schnellstmöglich informiert über Medien wie Mail, Telefon oder Fax.
  7. Die Rechnung ist binnen 14 Tagen nach Erhalt, zu begleichen.
  8. Bei Fernbleiben der Schulung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. nicht Zahlung der Gebühr. Der Unterricht findet in der Regel in den von der Trucker Akademie® ausgesuchten Schulungsräumen statt. Die jeweiligen Seminar - Orte werden rechtzeitig vor Seminarbeginn mitgeteilt.
  9. Das Trucker Akademie® Schulungszentrum kann für ein Nichtbestehen der Prüfung nicht haftbar gemacht werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahmen erhält der Schüler ein Zertifikat.
  10. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ungültig. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  11. Bei ungebührendem Verhalten bzw. stören des Unterrichts oder der allgemeinen Ordnung kann der Teilnehmer von dem Kurs ausgeschlossen werden ohne dass er die Kosten zurückerstattet bekommt. Auch häufiges zu spät kommen, kann zum Ausschluss von der Schulung führen.
  12. Die Schulungsunterlagen dürfen nur für Eigengebrauch genutzt und nicht verliehen oder vervielfältigt werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
  13. Die Haftung der , mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.
    Die Trucker Akademie® GmbH GmbH übernimmt keine Haftung für eventuelle Kosten die bei Nichterscheinen bei der IHK entstehen bzw. wenn die Schulungsteilnehmer die Prüfungsgebühr nicht ordnungsgemäß entrichten.
  14. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Anmeldungen, die von Unternehmen oder Selbstständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgen.
  15. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. Eine Veröffentlichung zu Referenzzwecken gilt als genehmigt.
  16. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
  17. Als Gerichtstand für beide Parteien ist München vereinbart.

Genehmigt und Freigabe: N.C. 30.7.08